Kommentar zu „SFLC vs. SFC: Merkwürdiger Streit um Markenrecht“

Marvin Gülker · 10.11.2017

Eine polemische Erwiderung auf einen fragwürdigen Artikel sowie ein Aufruf, Juristen nicht als Parasiten zu betrachten.

Kategorien: Recht, Software

Über den OSBN-Feed schneite mir heute eine Meldung von LinuxNews herein, die ich nicht unkommentiert lassen will, weil sie gefährliches Halbwissen verbreitet. Zunächst einmal möchte ich dem Autor aber nahelegen, seine Symbolbilder etwas vorsichtiger auszuwählen, denn ob man wirklich eine Hitler-Briefmarke (Link zeigt eine grüne Variante) nutzen muss, um (rechtliche) Streitigkeiten zu illustrieren, halte ich für mehr als zweifelhaft.

Inhaltlich geht es um einen Markenrechtsstreit zwischen der „Software Freedom Conservancy (SFC)“ und einer anderen NGO namens „Software Freedom Law Center (SFLC)“. Der Artikel hat nichts besseres zu tun, als auf Juristen herumzuhacken (Zitat: „Offensichtlich ist dies ein Streit unter Rechtsanwälten. Menschen ohne diese Berufung hätten vermutlich sozialverträglichere Wege gefunden, das Problem aus der Welt zu schaffen.“). Dieser Satz ist anmaßend, denn welche Verhandlungen zwischen den beiden Parteien tatsächlich stattgefunden haben, bleibt im Dunkeln. Letztlich ist es auch gutes Recht jedes Markeninhabers, seine Marke vor Verwechslungen zu schützen. Selbst der im Artikel gepriesene angebliche Verächter rechtlicher Methoden Linus Torvalds ist Inhaber der Wortmake „LINUX“ (Link beispielhaft für Deutschland). In einem Rechtsstaat entscheiden, wenn zweie sich streiten und nicht einigen können, eben die Gerichte. Das ist nicht verwerflich, sondern ureigenste staatliche Aufgabe. Abgesehen davon ist das Markenverfahren offenbar noch gar nicht bis zur Gerichtsbarkeit durchgedrungen, sondern befindet sich noch im Bereich der U.S.-Markenbehörde. Ferner handelt es sich um einen in den U.S.A. ausgefochtenen Streit, der wegen der territorialen Begrenzung von Markenrechten für uns hier in Europa von bestenfalls untergeordneter Bedeutung ist.

Die folgende Behauptung schließlich bezieht sich auf den laufenden Rechtsstreit zwischen Herrn Hellwig und „VMWare“, der in der ersten Instanz verloren ging:

Zugegeben, dass der Prozess so schlecht vorbereitet war, dass er nur verloren gehen konnte.

Das ist an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten (und überzeugt auch grammatikalisch nicht). Der Autor hat offensichtlich keine Ahnung, wovon er spricht. Mit Urteil vom 8. Juli 2016 hat das LG Hamburg die Klage erstinstanzlich abgewiesen, weil es Herrn Hellwig nach Auffassung der Kammer nicht gelungen ist, seine Miturheberschaft an Linux zu belegen11 LG Hamburg aaO, Rz. 97 ff. . Die Art und Weise, in der das LG Hamburg zu diesem Schluss gelangt ist, hat in der juristischen Fachwelt Reaktionen von Kopfschütteln bis zum Vorwurf der verfassungswidrigen Verweigerung rechtlichen Gehörs22 Fundstelle in einer Printfachzeitschrift, die ich gerade nicht griffbereit habe (vermutlich MMR im Jahrgang 2016). ausgelöst (Abweisung von tatsachenerheblichen Beweisanträgen als „Ausforschung“33 LG Hamburg aaO, Rz. 122, 130, 139, 141 f. ). Wenn hier irgendjemandem ein Vorwurf gemacht werden muß, dann dem LG Hamburg, das die Art und Weise der Kernelentwicklung nicht begriffen hat. Es bleibt zu hoffen, daß das OLG Hamburg den Verfahrensfehler im Berufungsverfahren korrigiert. Ein Auskeilen gegen die Anwälte von Herrn Hellwig, wie es der Autor des erwähnten Artikels vornimmt, ist auf dieser Faktenlage nicht begründbar.

Der Tendenz, die Tätigkeit der Gerichte im Speziellen und von Juristen im Allgemeinen als überholte Art der Konfliktbeilegung oder „nicht sozialverträglich“ zu geißeln, muß mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden, denn sie führt zur Entstehung von privater Rechtssdurchsetzung à la „Paypal“, für die keinerlei demokratisch legitimierte Verfahrensordnung gilt und in der nach Gutdünken faktisch ohne Widerspruchsmöglichkeit entschieden wird. Ich möchte an dieser Stelle den großen Juristen Rudolf von Jhering mit einem Satz zitieren, der uns allen im Gedächtnis bleiben sollte:

Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit.

Fazit: Wer keine Ahnung hat, sollte den Mund halten. Der Artikel dient allein dem Zweck, Juristen schlechtzumachen.

Der Verfasser ist Student der Rechtswissenschaft und engagiert sich als Open-Source-Programmierer.

Aktenzeichen: 310 O 89/15 (Erstinstanz LG Hamburg), 5 U 146/16 (anhängige Berufung beim OLG Hamburg)

Fußnoten:

1

LG Hamburg aaO, Rz. 97 ff.

2

Fundstelle in einer Printfachzeitschrift, die ich gerade nicht griffbereit habe (vermutlich MMR im Jahrgang 2016).

3

LG Hamburg aaO, Rz. 122, 130, 139, 141 f.